Neues Gesetz entlastet private Käufer

Schlüsselbund

Ab dem 23. Dezember 2020 gilt das neue Gesetz zur „Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser”, das bundeseinheitlich die Abrechnung der Maklerprovision regelt.

Die Neuregelung soll für mehr Transparenz bei der Beauftragung von Immobilienmaklern sorgen und schafft finanziell speziell für die Käuferseite eine Entlastung.

Im Folgenden informiert Sie CvS-Immobilien über die wichtigsten Änderungen des Maklergesetzes.

Alte und neue Regelung im Vergleich

In Bundesländern wie Berlin, Hamburg oder Teilen Niedersachsens galt bislang die Regelung, dass der Käufer einer Immobilie die Provision in vollem Umfang zu tragen hatte. Diese lag je nach Bundesland bei bis zu 7 % des Kaufpreises. Käufer eines Hauses oder einer Eigentumswohnung unterlagen hierdurch einer deutlichen Steigerung der Kaufnebenkosten. Das neue Maklergesetz schreibt bundesweit eine Halbteilung der Maklerprovision vor. Beide beteiligten Partien, also Eigentümer und Käufer, sollen zukünftig die Provision zu gleichen Anteilen tragen.

Änderungen für Eigentümer und Käufer

Moderne Küche

Eigentümer werden zukünftig im Regelfall 50 % der Maklerprovision selbst zahlen und können die andere Hälfte an den Käufer übertragen. Das neue Maklergesetz erlaubt Ihnen jedoch auch, die gesamte Provision zu tragen. Dies ist speziell für Neubauimmobilien interessant, die Sie so für die Käuferseite als provisionsfrei bewerben und verkaufen können.

Wichtig ist, dass der Maklerauftrag in Schriftform vorliegt und der Verkaufspreis inklusive Provision für beide Seite eindeutig festgehalten wird.

Für Käufer einer Immobilie sinken folglich die Nebenkosten eines Immobilienkaufes erkennbar. Interessenten haben die Gewissheit, dass sie nicht die gesamte Provision des Immobilienmaklers zahlen, sondern die Kosten gleichmäßig auf den Eigentümer und Käufer verteilt werden. Die Regelung gilt explizit für Käufer eines privaten Hauses oder einer Eigentumswohnung. Unbebaute Grundstücke sind genauso von der Regelung ausgenommen wie gewerbliche Objekte.

Sichere Abwicklung mit einem erfahrenen Makler

Mit der Neuregelung haben Käufer und Eigentümer gleichermaßen ein Interesse daran, Ihren Auftrag mit einer kompetenten und seriösen Maklerin abzuwickeln. Hier stehe ich Ihnen mit CvS-Immobilien als verlässlicher Partner in Steinburg OT Eichede und der gesamten Region bis Hamburg zur Seite. Gerne informiere ich Sie persönlich, welche Folgen das neue Maklergesetz für Ihre Pläne bei Kauf oder Verkauf haben.

CvS-Immobilien Inh. Claudia Bruhn

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